Liquidationen
Wir wickeln nicht mehr benötigte Gesellschaften ab – bis zur Löschung im Handelsregister.
Für die Abwicklung einer nicht mehr benötigten Gesellschaft gibt es zwei Möglichkeiten. Der Ankauf einer Gesellschaft durch Blitzstart zu Liquidationszwecken oder die Stellung eines Liquidators ohne den Erwerb der Anteile an der zu liquidierenden Gesellschaft.
Blitzstart erwirbt die Gesellschaft zu Liquidationszwecken und führt die Abwicklung anschließend selbst. Mit dem Verkauf endet die Befassung des Altgesellschafters mit dem Verfahren, und die Gesellschaft wird unmittelbar aus der Buchführung ausgebucht. Der Kaufpreis – der Wert des liquiden Eigenkapitals abzüglich Liquidationskosten und offener Verbindlichkeiten – steht sofort als Liquidationsmasse zur Verfügung. Die Abwicklung bis zur Löschung im Handelsregister einschließlich der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten übernimmt Blitzstart. Auf diesem Weg lassen sich auch vollständige Holdingstrukturen abwickeln.
Soll die Gesellschaft nicht veräußert werden, stellt Blitzstart einen Geschäftsführer als Liquidator. Die Gesellschaft verbleibt beim bisherigen Gesellschafter; die Abwicklung – von der Verwertung des Vermögens über die Befriedigung der Gläubiger bis zur Löschung im Handelsregister – führt der gestellte Liquidator. Dieser Weg eignet sich, wenn ein Ankauf nicht in Betracht kommt oder die Gesellschaft bis zum Abschluss im eigenen Bestand bleiben soll.
Dissolution as a service
Eine Gesellschaft, die ihren Zweck erfüllt hat, soll geordnet enden. Genau das nimmt Blitzstart in die Hand. Wir kaufen die nicht mehr benötigte Gesellschaft an, sodass sie sofort aus Ihren Büchern verschwindet und Sie mit der eigentlichen Abwicklung nicht mehr befasst sind. Alternativ stellen wir einen Liquidator ohne Erwerb der Anteile. In beiden Fällen kümmern wir uns um alle notwendigen bürokratischen Schritte bis zur endgültigen Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Auch ganze Holdingstrukturen wickeln wir ab. Die Kosten sind dabei transparent und überschaubar.
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Weitere Infos
Blitzstart erwirbt die nicht mehr benötigte Gesellschaft zum Wert des liquiden Eigenkapitals abzüglich Liquidationskosten und offener Verbindlichkeiten und bestellt eine neue Geschäftsführung. Die Gesellschaft kann damit unmittelbar aus der Buchführung des Altgesellschafters ausgebucht werden, der Kaufpreis steht sofort als Liquidationsmasse zur Verfügung. Die weitere Abwicklung bis zur Löschung im Handelsregister übernimmt Blitzstart.
Statt einer Gebühr steht der Ankauf im Vordergrund: Blitzstart erwirbt die Gesellschaft zum Wert des liquiden Eigenkapitals abzüglich Liquidationskosten und offener Verbindlichkeiten. Die konkrete Berechnung wird im individuellen Angebot ausgewiesen.
Für den Altgesellschafter endet die Befassung mit dem Verkauf und der Übertragung der Anteile. Die anschließende Abwicklung bis zur Löschung führt Blitzstart. Die Dauer hängt von den gesetzlichen Vorgaben des Liquidationsverfahrens und der Struktur der Gesellschaft ab.
Der Gesellschafter bringt die Angaben zur Gesellschaft, zu liquidem Eigenkapital und offenen Verbindlichkeiten sowie die Legitimationsunterlagen ein und überträgt die Anteile. Die gesamte Abwicklung einschließlich der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten übernimmt anschließend Blitzstart.
Eine freiwillige Liquidation setzt eine solvente Gesellschaft voraus, die ihre Verbindlichkeiten bedienen kann. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Dann ist eine freie Liquidation nicht mehr möglich. Die Einordnung im Einzelfall ist rechtlich zu prüfen.


