Der Treuhänder – seine Stellung, seine Aufgaben

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Treuhänder nehmen im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Interessen natürlicher oder juristischer Personen wahr. So lässt sich grob die Treuhänder Definition umschreiben. Der Treuhänder selbst kann dabei als Treuhandfirma oder als natürliche Person auftreten. Beispiele für Treuhandstellungen finden sich in Insolvenzverfahren und in der Vermögensverwaltung. Aber auch bei Firmengründungen und der Verwaltung von Unternehmen können Treuhänder aktiv sein. Die Treuhänder-Funktion können sehr vielseitig ausgestaltet sein. Neben der vertraglichen Treuhandschaft gibt es einige wenige Fälle einer gesetzlichen Treuhandschaft.

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Treuhandvertrag
  2. Typische Vertragsgegenstände für Treuhandvereinbarungen
  3. Wer kann Treuhänder sein?
  4. Wie wird man Treuhänder?
  5. Treuhandverhältnisse und Steuern
  6. Wie und von wem wird ein Treuhänder entlohnt?
  7. Fazit

1. Der Treuhandvertrag

Der Treuhandvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen einem Treugeber und einem Treunehmer. Der Treunehmer entspricht dem Treuhänder. Mit diesem Vertrag erlangt der Treuhänder nach außen vollständig die Rechtsmacht über den bezeichneten Vertragsgegenstand. Im Innenverhältnis ist er dem Treugeber verpflichtet und dabei in der Ausübung seiner Rechtsmacht eingeschränkt. Das Treuhandverhältnis ist durch großes Vertrauen gegenüber dem Treuhänder gekennzeichnet. Der Treugeber vertraut darauf, dass der Treunehmer die Grenzen der inneren Rechtsmacht achtet und seine volle Rechtsmacht im Außenverhältnis nicht etwa missbraucht. Treunehmer können sowohl natürliche als juristische Person sein. So kann ein Treuhandvertrag mit einer GmbH als Treuhänder abgeschlossen werden.

Die Hauptpflicht des Treuhänders im Treuhandvertrag ist die ordnungsgemäße und gesonderte Verwaltung des Treuguts sicherzustellen. Es ist besonders wichtig, eigene von fremden Geldmitteln zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang werden häufig bei Treuhandtätigkeiten Anderkonten eingerichtet. Das kann bereits im Vertrag festgelegt werden. Der Treuhänder hat Anspruch auf ein Honorar und auf den Ersatz von Auslagen. Er ist dazu verpflichtet, ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Verwaltung des Treuguts zu führen. Er muss außerdem ordnungsgemäß Rechnung legen. Die Haftungsanforderungen an den Treunehmer auf der Grundlage von Treuhandverträgen sind hoch. Er haftet für Vorsatz und für Fahrlässigkeit. Auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen muss er eintreten.

2. Typische Vertragsgegenstände für Treuhandvereinbarungen

Treuhandvereinbarungen gibt es in vielen verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen. Beispielsweise kann ein Treunehmer für einen anderen eine Gesellschaft wie eine UG treuhänderisch gründen. Der Treuhandgesellschafter kann für einen anderen einen Gesellschaftsanteil treuhänderisch halten, etwa als GmbH Treuhänder. Der Insolvenzverwalter nimmt ebenso Treuhandaufgaben wahr, wie beispielsweise Kreditinstitute bei der Stellung bestimmter Kreditsicherheiten durch den Kunden. Aber auch, wenn natürliche Personen oder Unternehmen eine Vorratsgesellschaft kaufen, kann dabei ein Treuhandverhältnis eine Rolle spielen. Beispiele für Treuhänder finden sich viele.

3. Wer kann Treuhänder sein?

Natürliche oder juristische Personen, die Treuhandaufgaben wahrnehmen, müssen die ihnen anvertrauten Interessen uneigennützig wahrnehmen. Meist geht es um vertrauenswürdige und sachkundige Experten in ihrem Gebiet, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße treuhänderische Tätigkeit bieten. Treunehmer müssen nicht nur treu und gewissenhaft die Geschäfte führen und ihre Aufgaben sorgfältig durchführen. Sie haben auch Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die Treuhandtätigkeit ist nicht auf spezielle Berufsgruppen beschränkt. Allerdings kommt häufig durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe eine hohe fachliche Qualifikation zum Ausdruck und damit die Eignung für die Treuhandtätigkeit. Beispielsweise können Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zu besonders geeigneten Berufsgruppen gezählt werden.

4. Wie wird man Treuhänder?

Besteht das Treuhandverhältnis auf Basis eines Vertrages, beginnt die Treuhandstellung mit Abschluss des Treuhandvertrages. Bei gesetzlichen Treuhandverhältnissen wird der Treuhänder bestellt. Dazu wird eine sog. Bestallungsurkunde ausgestellt.

5. Treuhandverhältnisse und Steuern

Steuerlich wird der Treunehmer behandelt wie der Steuerpflichtige. Er hat also die gleichen Pflichten wie dieser. Er haftet auch, wenn er durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen Steuer verkürzt hat. Man kann sich die Frage stellen, ob etwa der Treuhänder einer GmbH dem Gewerbesteuerrecht unterliegt. Regelmäßig wird der Treunehmer als Selbständiger tätig und bleibt damit gewerbesteuerfrei. Selbst, wenn die treuhänderische Verwaltung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausgeübt wird, bleibt normalerweise die Treuhändervergütung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Berechnung. Nur, wenn eine Treuhänderschaft über mehrere Betriebe einen Umfang erreicht, der zur Bewältigung der Aufgaben einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb notwendig macht, wird die treuhänderische Tätigkeit zum Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer.

6. Wie und von wem wird ein Treuhänder entlohnt?

Regelmäßig sind die Entlohnung und der Auslagenersatz Bestandteil eines Treuhandvertrages. Der Treugeber entlohnt den Treunehmer. Bei gesetzlichen Treuhandverhältnissen kann die Entlohnung des Treuhänders durch Gesetz festgelegt sein. Bei manchen spezifischen Konstellationen kann es auf die genauen Umstände des einzelnen Falles ankommen. Beispielsweise wird im Insolvenzverfahren der Schuldner den Treunehmer entlohnen müssen, bei bestimmten Aufgaben kann aber auch die Gläubigergemeinschaft eintrittspflichtig sein.

7. Fazit

Treuhänder nehmen verantwortungsvoll Treuhandaufgaben beispielsweise bei der Gründung und Verwaltung von Firmen wahr. Überwiegend handelt es sich dabei um vertraglich vereinbarte Treuhandverhältnisse. Ein Treuhandverhältnis bietet sich immer dann, wenn ein Beteiligter bei einem bestimmten Rechtsgeschäft oder im Zusammenhang mit Gesellschaften nicht offiziell in Erscheinung treten möchte. Dafür kann es viele Gründe und Motive geben. Charakteristisch für den Treuhänder ist es, dass er im Außenverhältnis über mehr Rechtsmacht verfügt als im Innenverhältnis. Durch die vertragliche Vereinbarung zwischen Treunehmer und Treugeber ist er vertraglich an der Ausübung seiner vollen Rechtsmacht im Außenverhältnis gehindert. Professionelle Treuhänder gehören häufig bestimmten Berufsgruppen wie etwa Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern an. Die Ausübung der Treuhändertätigkeit erfordert eine gewisse Expertise und ein hohes Maß an Sorgfalt. Insgesamt ist es empfehlenswert, sich an professionelle Treuhänder zu wenden. In der Regel bieten sie die Gewähr, die Treuhandaufgaben ordnungsgemäß, sorgfältig und im Sinne des Treuegebers zu erfüllen. Auch sind sie sich der speziellen Haftungsrisiken bei Treuhandverhältnissen bewusst.

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